Schornsteinfegermeister Oliver Lang
In Erlangen-Höchstadt die Nummer 1
 
 
 

Leistungen

 

KEHR- & ÜBERPRÜFUNGSARBEITEN

Durchführung der, laut Feuerstättenbescheid gesetzlich geforderten, Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Kaminen, Abgasleitungen, Verbindungsstücken und Lüftungseinrichtungen von Feuerstätten nach Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Überprüfung von gewerblich genutzten Dunstabzügen nach der Verordnung über Verhütung von Bränden (VVB).

Zur Durchführung dieser Aufgaben benötige ich den gültigen Feuerstättenbescheid für Ihr Gebäude. Bitte lassen Sie mir diesen per E-mail zukommen.


ABGASMESSUNGEN

Durchführung der, laut Feuerstättenbescheid gesetzlich geforderten, Abagswegeüberprüfunen an allen Arten von Öl- und Gasfeuerstätten nach Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und der Immisionsschutz-Messungen an Öl- und Festbrennstoff-Zentralheizungen nach Bundes Immisionsschutz Verordnung (BImSchV).

Zur Durchführung dieser Aufgaben benötige ich den gültigen Feuerstättenbescheid für Ihr Gebäude. Bitte lassen Sie mir diesen per E-mail zukommen.

RAUCHMELDER

Seit dem 01.01.2018 sind in Bayern (Art. 46 Abs. 4 BayBO) in allen Gebäuden, in denen Menschen wohnen und schlafen,
Rauchwarnmelder Pflicht. Diese müssen in ausreichender Anzahl in allen Fluren zu Aufenthaltsräumen und in allen Schlafräumen montiert
sein. Dabei ist die Installationsnorm DIN 14676 genau zu beachten.
Rauchmelder haben grundsätzlich eine Lebensdauer von 10 Jahren. Danach sind sie, wegen einem eventuellen Erblinden der Fotozelle,
auszutauschen. Bei den Rauchwarnmeldern gibt es eine Vielzahl von Angeboten im Einzelhandel und Internet. Der Unterschied zwischen Billigmeldern und Qualitätsmeldern ist die Herstellergarantie, die Batterie-Lebensdauer und das Wartungsintervall. Billigmelder schreiben teilweise eine wöchentliche Wartung und Dokumentation vor, Qualitätsmelder eine jährliche. 10-Jahres-Litium-Ionen-Batterien sind Blockbatterien vorzuziehen, da die Batterie die gesamte Lebenszeit des Rauchmelders nicht getauscht werden muss und die passenden Blockbatterien nicht ständig vorrätig Zuhause sind. 

Sollten Sie sich für die Montage durch meinen Betrieb entscheiden, erhalten Sie ein Zertifikat für die Montage nach DIN 14676, eine Karteikarte für die Dokumentation der jährlichen Wartung, die "Echt-Alarm"-Garantie* und 10 Jahre Garantie auf Gerät und Batterie (Nur Hekatron-Facherrichter können diese Garantien geben - Einzigartig). Wir installieren Rauchmelder nach den geltenden Regeln der Technik und Sie sind dadurch vollkommen Rechts sicher. Die vorgeschriebene Wartung können Sie dadurch selbst durchführen aber auch mich damit beauftragen.

Sie bekommen von uns hochwertige Qualitäts-Rauchmelder der Marke Hekatron - Made in Germany-. 

Gerne übernehmen wir auch die vorgeschriebene Wartung an den von uns verkaufen Rauchmeldern bei den Kehrterminen. Dadurch werden Zeit, Energie und Kosten eingespart. Der Vorteil: Vorbeugender Brandschutz aus einer Hand!

https://www.hekatron-brandschutz.de/produkte-dienstleistungen/rauchwarnmelder/fuer-privatanwender/

*Sollte es zu einem Fehlalarm während Ihrer Abwesenheit kommen und z.B. der Nachbar die Feuerwehr alarmieren, zahlt der Hersteller den Einsatz

FEUERLÖSCHER

Eines Vorab: Ob Pflicht oder nicht, ein funktionierender Feuerlöscher gehört in jeden Haushalt!
Wissen Sie ob Ihr alter Feuerlöscher noch funktioniert oder wo er sich überhaupt befindet?! Wann wurde er das letzte Mal gewartet? Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Löscher aus den 80er Jahren noch funktioniert geht gegen Null. Außerdem handelt es sich dabei meistens um
ABC-Pulverlöscher und die haben folgendes Problem: Löschen Sie mit diesem, z. B. Ihren brennenden Adventskranz, verteilt sich der
Löschstaub (feiner als Mehl) in jede Ritze im gesamten Raum. Das Löschpulver besteht aus einem Salz, das sich auf sämtliche Platinen Ihrer
Elektrogeräte legt und diese ruiniert. Zusätzlich muss noch renoviert werden. Da könnte der Löschschaden (den keine Brandversicherung
übernimmt) oft größer sein, als der eigentliche Brandschaden....
Auch von Billigfeuerlöschern aus dem Einzelhandel ist abzuraten. Sie sind ebenfalls mit Pulver gefüllt und mit Stickstoff unter Druck gesetzt.
Dadurch können die Geräte Druck verlieren und unter Umständen beim Brandeinsatz nicht funktionieren. Diese Löscher kann man nicht warten,
sind Sie nach 2 Jahren Sondermüll.
Die Feuerlöscherpflicht besteht noch in Gebäuden vor Baujahr 1994 mit einer Heizöllagerung von über 1000 Liter ohne eigenen
Heizöllagerraum, da dieser im Bauplan gefordert ist (§ 21 Abs. 6 Anlagen- und Fachbetriebsverordnung - VAwSF). Im gewerblichen und
landwirtschaftlichen Bereich sind im Rahmen des Versicherungsvertrages Zusatzklauseln oder zusätzliche Sicherheitsvorschriften möglich,
auf die jedoch im Vertrag ausdrücklich hingewiesen wird.
Schaum-Aufladelöscher entsprechen dem Stand der Technik. Mit diesen löscht man nur den Entstehungsbrand und der Löschschaden bleibt
sehr gering. Außerdem kann der Laie besser mit ihm umgehen, weil keine Staubwolke entsteht, in der evtl. die Orientierung verloren geht. Auch
eine Löschdecke gehört in jede Küche um gezielt Fettbrände oder kleinere Entstehungsbrände zu löschen.

Sie bekommen von uns hochwertige Qualitäts-Feuerlöscher und Löschdecken der Marke Bavaria - Made in Germany-. 

Gerne übernehmen wir auch die vorgeschriebene Wartung an den von uns verkaufen Feuerlöschern bei den Kehrterminen. Dadurch werden Zeit, Energie und Kosten eingespart. Der Vorteil: Vorbeugender Brandschutz aus einer Hand!

 http://www.bavariafirefighting.com/gr/Products_lastView.aspx?id=947&cid=962&c=949


ENERGIE-VERBRAUSCHS-AUSWEIS

Laut der Energieeinsparverordnung vom 19. Mai 2010 muss einem potenziellen Käufer oder Mieter eines Gebäudes auf Verlangen ein
Energieausweis zugänglich gemacht werden (§ 16 Abs. 2 EnEV)
Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 €, die durch die
untere Bauaufsichtsbehörde erhoben werden.
Der Energieausweis für bestehende Gebäude kann auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden,wenn das Gebäude dabei mindestens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 entspricht. Zur Ausstellung des Energieverbrauchsausweises benötige ich die Heizkostenabrechnungen oder andere geeignete Quellen (beispielsweise Abrechnungen des Energielieferanten, oder aber die telefonische Auskunft des Energielieferanten z. B. bei Verlust der Abrechnungen) der letzten 3 Jahre. 

Den Erfassungsbogen können Sie sich gerne unter dem Folgenden Link herunterladen:

Erfassungsbogen_Wohngebaeude%202018.pdf

ERSATZTEILE & OFENREINIGUNG

Wir liefern Ihnen kleinere Ersatzteile für den Vorschriftsgemäßen Betrieb Ihrer Feuerungsanlagen auf Anfrage. 

Unsere Produktpalette umfasst:

  • Edelstahl-Kamintürchen in verschiedenen Größen
  • Verschlusskappen für Rauchrohröffnungen an nicht mehr benutzen Kaminen
  • Bodenbleche zum Schutz von brennbaren Böden 
  • DIBT zugelassene Fensterkontaktschalter zum sicheren Betrieb Ihrer Feuerstätte in Verbindung mit dem Abluft-Dunstabzug (Funk) 
  •  Abgas- und Rauchrohre    

Auf Anfrage übernehmen wir auch gerne die Reinigung Ihres Kamin- oder Kachelofens oder deren Verbindungsstücke.


Service

 

Preise

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kein zu Bearbeitendes Gebäude gleich ist und wir deshalb nur nach telefonischer Rücksprache (bei Schornsteinfegerarbeiten muss zusätzlich der gültige Feuerstätten-Bescheid zugesandt werden) ein Angebot erstellen können.

Für Feuerlöscher, Rauchmelder, Energieausweise und Ersatzteile lasse ich Ihnen gerne, auf Anfrage, eine Preisliste zukommen.

 

 

 

 
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